Mit welcher Strafe muss man rechnen [Sammelthread]

Probleme mit Polizei und Justiz.
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kakunzel
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Re: Mit welcher Strafe muss man rechnen [Sammelthread]

Beitrag von kakunzel »

Also: Ein Maxibrief mit 3g. Koks und als Einwurf-Einschreiben an meine PS scheitert an der Packstation. Ich konnte ihn gar nicht abholen, zumal die Benachrichtigung im Tracking ziemlich obskur war („Brief durch den Empfänger(!) umgeleitet“, ohne Angabe, wohin). Der Brief geht dann an den Absender zurück.
Überraschenderweise scheint der Absender tatsächlich real zu sein, denn laut Tracking wurde der Brief dem Absender zugestellt bzw. in dessen Briefkasten eingeworfen.
Welche Art von Absender wird in solchen Fällen von einem Vendor üblicherweise ausgewählt? Falls jemand den Brief geöffnet hat, was kann jetzt passieren? Ist der Besitzer der PS und angegebener Empfänger, sprich ich, in Gefahr oder nicht? Danke!
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Sanzaru
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Re: Mit welcher Strafe muss man rechnen [Sammelthread]

Beitrag von Sanzaru »

Ich würde bei jedem nicht zugestellten Brief grundsätzlich davon ausgehen, dass man ein mögliches Problem hat und entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen, bis es entweder geklärt ist oder länger nichts passiert ist. Generell geben Vendoren eigentlich nicht existente oder gar keine Rücksendeadressen an. Dass die Adresse existiert finde ich etwas komisch. Wenn sie existiert ist es wohl davon abhängig, was die Person, die den Brief erhalten hat, damit macht. Kann mir schon vorstellen, dass man es dann einfach entsorgt weil man nichts damit zu tun haben will, aber genauso gut kann es sein, dass sie zur Polizei geht.

Gewissheit bei Bestellungen gibt es leider nie, ausser sie kommen an. Ein Restrisiko hast du abgesehen im Falle einer Zustellung eigentlich immer.
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