Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Probleme mit Polizei und Justiz.
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Devyn25
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Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Beitrag von Devyn25 »

Servus zusammen,

Und zwar hatte ich vor genau 4½ Wochen eine Hausdurchsuchung um 6.30 morgens von dem SEK weil am 14.08.24 (vor 14 Monaten zu dem Zeitpunkt) zwei Pakete abgefangen wurden. In dem einen waren 50g Ketamin und 2g Heroin und in dem anderen waren 25 Ecstasy und 25 2cb Tabletten. Bei der Durchsuchung wurden nur eine Waage, ein paar Bags, 2 Blister Xans für Eigenkonsum, 80€ aus meinem Geldbeutel und eine Schreckschuss ganz hinten in meinem Schrank entladen und in dem offiziellen Waffenkoffer, die habe ich mir wirklich nur für Silverster geholt.
Ich habe bisher noch keine Vorstrafen, hatte 2 mal mit der Polizei zu tun und muss deswegen auch MPU machen aber das wurde immer sehr schnell fallengelassen.
Ca. zwei Wochen nach der Durchsuchung kam dann ein Anruf von der Kripo das ich mein Geld abholen kann, dies habe ich dann auch getan, seitdem kam aber auch nichts weiteres.

Mit welcher Konsequenz muss ich rechnen? Ich bin 20 und als ich das bestellt habe war ich noch 19 also gilt ja theoretisch noch Jugendstrafrecht. Ein paar Kollegen haben auch gesagt weil es mein Erstvergehen ist kommt es nur zu Bewährung.
Ich wollte aber noch ein paar andere Meinungen dazu hören, dass ist das erste mal das ich dieses Forum benutze aber ich bedanke mich schonmal für jede Antwort. :)

Danke
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Sollozzo
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Re: Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Beitrag von Sollozzo »

Unter den geschilderten Umständen hört sich das für mich auch danach an dass das auf eine Geld-/ Bewährungsstrafe hinauslaufen wird.

Habe selbst nie Probleme in der Hinsicht gehabt, dafür gab es sowas im Freundes und Bekanntenkreis durchaus öfters in den letzten 30 Jahren.

hochdepri
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Re: Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Beitrag von hochdepri »

Devyn25 hat geschrieben: 27.11.2025 - 19:26 Servus zusammen,

Und zwar hatte ich vor genau 4½ Wochen eine Hausdurchsuchung um 6.30 morgens von dem SEK weil am 14.08.24 (vor 14 Monaten zu dem Zeitpunkt) zwei Pakete abgefangen wurden. In dem einen waren 50g Ketamin und 2g Heroin und in dem anderen waren 25 Ecstasy und 25 2cb Tabletten. Bei der Durchsuchung wurden nur eine Waage, ein paar Bags, 2 Blister Xans für Eigenkonsum, 80€ aus meinem Geldbeutel und eine Schreckschuss ganz hinten in meinem Schrank entladen und in dem offiziellen Waffenkoffer, die habe ich mir wirklich nur für Silverster geholt.
Ich habe bisher noch keine Vorstrafen, hatte 2 mal mit der Polizei zu tun und muss deswegen auch MPU machen aber das wurde immer sehr schnell fallengelassen.
Ca. zwei Wochen nach der Durchsuchung kam dann ein Anruf von der Kripo das ich mein Geld abholen kann, dies habe ich dann auch getan, seitdem kam aber auch nichts weiteres.

Mit welcher Konsequenz muss ich rechnen? Ich bin 20 und als ich das bestellt habe war ich noch 19 also gilt ja theoretisch noch Jugendstrafrecht. Ein paar Kollegen haben auch gesagt weil es mein Erstvergehen ist kommt es nur zu Bewährung.
Ich wollte aber noch ein paar andere Meinungen dazu hören, dass ist das erste mal das ich dieses Forum benutze aber ich bedanke mich schonmal für jede Antwort. :)

Danke
Warst du in diesen 14 Monaten komplett ahnungslos bezüglich des Verfahrens?
Hast du keinerlei Mitteilungen von Polizei oder Post bekommen?
Waren die folgenden Sendungen ganz normal wie immer?
Warum wurden die Pakete überhaupt geöffnet – kamen sie aus dem Ausland?
Es wird auf einen Strafbefehl hinauslaufen, der dann auch an die Führerscheinstelle weitergegeben wird.
Wenn der Fall bei der Staatsanwaltschaft landet, könnte ein Anwalt eventuell weiterhelfen ...
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Dr.Faust
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Re: Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Beitrag von Dr.Faust »

Du solltest dir unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen und über diesen Akteneinsicht beantragen.

Dann siehst du genau was man dir nachweisen kann und was nicht.

Vorher auf keinen Fall eine Aussage machen mit der du dich ggf. selbst belastest.
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Devyn25
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Re: Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Beitrag von Devyn25 »

Sollte ich die nächsten Tage direkt zum Anwalt, weil ich hab mir gedacht ich warte bis der Brief erstmal kommt. Danke für die Hilfe schon mal :)
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Heraclitus
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Re: Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Beitrag von Heraclitus »

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden gar keine Datenträger (PC, Handy etc.) beschlagnahmt?
Wenn dem wirklich so sein sollte, wird es meiner Meinung nach schwierig dir nachzuweisen, dass du das tatsächlich bestellt hast.

Einen Anwalt einschalten kann nie schaden, aber ich denke du kannst auch erstmal warten bis Post kommt. Wie schon gesagt, auf keinen Fall irgendeine Aussage tätigen, dazu bist du nicht verpflichet als Beschuldigter (zumindest in Deutschland).
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Hyperion
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Re: Anklage Große Darknet Bestellung Drogenhandel

Beitrag von Hyperion »

Devyn25 hat geschrieben: 27.11.2025 - 19:26 Servus zusammen,

Und zwar hatte ich vor genau 4½ Wochen eine Hausdurchsuchung um 6.30 morgens von dem SEK weil am 14.08.24 (vor 14 Monaten zu dem Zeitpunkt) zwei Pakete abgefangen wurden. In dem einen waren 50g Ketamin und 2g Heroin und in dem anderen waren 25 Ecstasy und 25 2cb Tabletten. Bei der Durchsuchung wurden nur eine Waage, ein paar Bags, 2 Blister Xans für Eigenkonsum, 80€ aus meinem Geldbeutel und eine Schreckschuss ganz hinten in meinem Schrank entladen und in dem offiziellen Waffenkoffer, die habe ich mir wirklich nur für Silverster geholt.
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Ca. zwei Wochen nach der Durchsuchung kam dann ein Anruf von der Kripo das ich mein Geld abholen kann, dies habe ich dann auch getan, seitdem kam aber auch nichts weiteres.

Mit welcher Konsequenz muss ich rechnen? Ich bin 20 und als ich das bestellt habe war ich noch 19 also gilt ja theoretisch noch Jugendstrafrecht. Ein paar Kollegen haben auch gesagt weil es mein Erstvergehen ist kommt es nur zu Bewährung.
Ich wollte aber noch ein paar andere Meinungen dazu hören, dass ist das erste mal das ich dieses Forum benutze aber ich bedanke mich schonmal für jede Antwort. :)

Danke

Eine wichtige Info dazu:

In Deutschland kann ein Gericht 18-21 Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilen. Dies kann das Gericht aber selber entscheiden. Faktoren sind z.B die Reife des Täters. In der Schweiz wird man ab 18 in jedem Fall nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
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